AGB
Stand 22.05.2019
§ 1 Geltungsbereich
Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Studio Soul Shelter Tattoo (nachfolgend „Studio“ genannt) bzw. dem Tätowierer (nachfolgend „Artist“ genannt) und dem Kunden liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
Die meisten Artists sind selbstständig und auf eigene Rechnung und Verantwortung tätig. Sie haben sich in den Räumen des Studios einen Arbeitsplatz angemietet. Im Rahmen des Platzmietvertrages haben sie ihre Einwilligung erteilt, dass die AGB des Studios auch für ihre Arbeiten während des Guest-Spots im Studio gelten. Sollte es hierzu abweichende Vereinbarungen mit einem Artist geben, weist dieser den Kunden vor einem Geschäftsabschluss ausdrücklich darauf hin.
§ 2 Terminvereinbarung und Terminkautionen
(1) Der Kunde kann für eine Arbeit einen oder mehrere Termine mit dem Artist vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Terminkaution fällig, deren Höhe der Artist, u.a. in Abhängigkeit von der Termindauer, vorgibt. Die Terminkaution wird bei der Fertigstellung der Arbeit, also mit der Bezahlung des letzten Termins, verrechnet.
(2) Eine Auszahlung der Terminkaution ist nur möglich, wenn
a) der Kunde gegenüber dem Studio oder Artist alle seine offenen Termine mindestens 3 Werktage vor dem nächsten fälligen Termin abgesagt hat
b) eine spätere Absage des nächsten fälligen Termins aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
c) der Artist den Termin aufgrund von Gründen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat.
(3) Terminverlegungen sind bis zu 3 Werktage vor dem Termin persönlich, telefonisch oder per E-Mail möglich. In diesem Fall hat. Der Kunde einen Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins jedoch ohne Recht auf eine bevorzugte Behandlung bei der neuen Terminvereinbarung.
(4) Die Terminkaution verfällt, wenn also vom Artist ohne Gegenleistung einbehalten, wenn der Kunde zu einem persönlichen Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 3 Werktage zuvor persönlich, telefonisch oder per E-Mail (siehe E-Mail-Adresse des Artists auf der Terminvereinbarung) abzusagen. In diesem Fall verfällt auch der Anspruch auf einen Ersatztermin sowie bereits vereinbarte Folgetermine.
Dies gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen oder zu später Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Nachstechtermin.
§ 3 Preise
(1) Das Studio bietet je nach Arbeit entweder Festpreise oder Preise nach Aufwand (je Stunden/Sitzung) an.
(2) Festpreise sind sowohl für den Kunden, als auch für den Artist bindend.
Bei Preisen nach Aufwand wird entweder je Sitzung gezahlt oder die tatsächliche Tätowierzeit anhand des vereinbarten Stunden-/Sitzungspreises berechnet.
(3) Soweit dies nicht anders vereinbart wurde, wird die Erstellung der Vorlage sowie der Schablone (Stencil) nicht berechnet. Bei Preisen nach Aufwand fließt die Zeit für das Aufbringen des Abdruckes auf die Haut jedoch mit in die kostenpflichtige Arbeitszeit ein.
(4) Wünscht der Kunde Änderung an der vereinbarten Arbeit und wurde ein Festpreis vereinbart, so steht es dem Artist frei, einen neuen Preis hierfür festzulegen. Dem Kunden steht es frei, diesen Preis zu akzeptieren oder von der Terminvereinbarung zurückzutreten. Eine Rückzahlung der Terminkaution ist in diesem Fall nur möglich, wenn dies mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgt (siehe §2 Terminvereinbarung und Terminkautionen).
§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er zu dem vereinbarten Termin in einem Zustand erscheint, der den Eingriff für den Artist vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere:
a) Keine Einnahme von Alkohol- oder Betäubungsmitteln mind. 24 Stunden vor dem Termin.
b) Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren.
c) Keine Applikation von Oberflächenanästhetika, soweit dies nicht mit dem Artist abgesprochen war.
d) Der Kunde leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren (insb. Infektionskrankheiten).
e) Ihm sind auch keine Allergien bekannt gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstigen Tätowiermitteln.
f) Der Kunde erscheint in einem für den Artist zumutbaren hygienischen Zustand.
g) Bei Tätowierungen: Die Kundin ist nicht schwanger bzw. stillt zum Zeitpunkt des Termins ihr Kind.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Artist vor einem Termin über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes etc.).
(3) Zu Beginn einer Tätowierung wird i.d.R. durch den Artist eine Schablone (Stencil) auf die Haut appliziert. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genauestens in Augenschein und prüft evtl. Fehler (insb. bei Schriften und Zahlen). Evtl. Änderungswünsche bzw. Fehler teilt der Kunde dem Artist vor Beginn der Tätowierung mit. Mit dem Start der Arbeit willigt der Kunde in Positionierung und Inhalt der Arbeit ein.
(4) Der Kunde folgt den Anweisungen des Artists vor und während des Eingriffes. Nur dann kann der Artist gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt.
(5) Der Kunde willigt vor dem Termin in den Eingriff ein und gibt dafür eine schriftliche Einverständniserklärung ab.
(6) Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
(7) Der Artist gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Arbeit.
(8) Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Wenn der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Es ist jedoch dem Artist überlassen, ob er in diese Vereinbarung einwilligt.
(9) Bei Vorlagen, die auf Kundenwunsch tätowiert werden, stellt der Kunde den Tätowierer für die Nutzungsrechte an der Vorlage von allen Rechtsansprüchen Dritter frei.
§ 5 Rechte und Pflichten des Studios/Artists
(1) Der Kunde wird vor dem Termin über den Eingriff sowie die damit verbundenen Risiken schriftlich aufgeklärt.
(2) Das Studio sowie der Artist können die Durchführung einer Arbeit ablehnen. Dies geschieht insb. Unter folgenden Umständen:
a, Es handelt sich bei einem Tattoo-Motiv um die Arbeit eines anderen Tätowierers, die 1 zu 1 kopiert werden soll.
b, Vorlage und Motiv lassen insbesondere durch ihre Größe eine dauerhaft gute Arbeit nicht zu (Verschwimmen der Konturen und Zulaufen von Leerstellen).
c, Der Inhalt der Arbeit steht im erheblichen Widerspruch mit der inneren Überzeugung des Studio-Inhabers oder Artists.
(3) Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattoo-Entwurfes verbleiben immer beim Artist.
(4) Wir weisen darauf hin, dass das Studio bzw. der Artist gemäß §642 BGB das Recht hat, bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (siehe § 2 Abs. 4), eine angemessene Entschädigung zu verlangen (die vereinbarte Vergütung für den Termin, siehe § 3). In so einem Fall haben das Studio bzw. der Artist zudem das Recht, nach § 643 BGB alle weiteren Termine des Kunden zu kündigen.
(5) Willigt der Kunde in die Fotografie einer fertigen Arbeit durch den Artist oder das Studio ein, so haben sowohl der Artist als auch das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung. Wünscht der Kunde keine persönliche Nennung (z.B. durch Verlinkung auf Social-Media-Plattformen), so teilt er dies dem Artist bzw. Studio bei Erstellung des Fotos mit.
Auf Wunsch des Kunden kann die Arbeit auch so fotografiert werden, dass das Gesicht des Kunden nicht abgebildet ist bzw. unkenntlich gemacht wird.
§ 6 Nachstechen
(1) Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, bis zu 3 Monate nach Fertigstellung einer Tätowierung (Ende letzter Termin) ein unentgeltliches Nachstechen zu verlangen, wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten der Tätowierung gekommen ist.
(2) Wenn die Ursache für den Farbverlust jedoch in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung liegt, sind evtl. Nachstechtermine kostenpflichtig.
§ 7 Gutscheine
(1) Jeder Kunde kann zu jedem Betrag Geschenkgutscheine kaufen.
(2) Gutscheine sind übertragbar.
(3) Gutscheine sind gemäß des geltenden Rechts 3 Jahre nach Ende des Ausstellungsjahres gültig.
(4) Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch nicht in Teilbeiträgen. Dies gilt nicht, wenn die Durchführung der Arbeit aus den unter § 5 Abs. (2) genannten Gründen abgelehnt wird.
§ 8 Haftungsausschluss
(1) Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeiten des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm ausgehändigte Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – einen Dermatologen aufzusuchen.
(2) Wir weisen darauf hin, dass bei einem Eingriff auch bei höchster Sorgfalt Verschmutzung bzw. Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel uns sonstige Materialien geschehen können. Wir empfehlen daher dringend, zum Termin alte und/oder dunkle Kleidung und Schuhe anzuziehen, um Schäden zu vermeiden.
Weder Studio noch Artist haften für Verschmutzung bzw. Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem Artist herbeigeführt.
§ 9 Sonstiges
(1) Es gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.
(2) Der Gerichtsstand ist Landshut.
(3) Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen dem Studio bzw. Artist und dem Kunden unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahekommt.
Einverständniserklärung Tattoo
Die nachfolgenden Punkte stellen aus unserer Sicht die wichtigsten Regelungen aus unserer Einverständniserklärung Tattoo dar (Stand 22.05.2019). Unsere vollständige EVE erhältst Du gerne auf Anfrage (via E-Mail) oder selbstverständlich vor Ort im Studio.
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Beim Tätowieren handelt es sich um einen schmerzhaften Vorgang, bei dem die Haut verletzt wird. Nach § 223 Abs. 1 StGB handelt es sich damit auch um Körperverletzung, für die wir Deine schriftliche Einwilligung gemäß § 228 StGB benötigen.
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Bei einer Tätowierung handelt es sich um ein Handwerk. Daher kann es zwischen der Tätowiervorlage und dem Endergebnis immer zu kleinen Abweichungen hinsichtlich Farbe und Form kommen. Dies gilt insbesondere für Überdeckungen!
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Außerdem unterliegt auch eine Tätowierung in gewissem Umfang der Alterung. So können insbesondere durch starke Sonneneinstrahlung oder Solarienbesuche über die Jahre die Farben verblassen. Die Konturen werden über die Jahre ebenfalls unschärfer.
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Tätowierungen sind permanent und können je nach verwendeter Tinte nicht effektiv entfernt werden.
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In ungewöhnlichen Fällen kann die Haut aufgrund ihrer Beschaffenheit die Pigmente der Tattoofarben nur unzureichend aufnehmen. Dies kann zu unbefriedigenden Ergebnisse führen und ist im Vorfeld leider nicht immer absehbar. Mögliche Ursachen hierfür sind erhebliche UV-Exposition sowie Steroidmissbrauch.
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Wir ermahnen dich als Kunden ausdrücklich, auch wenn der Tätowiervorgang schmerzhaft ist, still zu halten und ruckartige Bewegungen zu vermeiden. Wir können sonst nicht für eine handwerklich einwandfreie Arbeit garantieren.
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Es ist absolut unerlässlich, dass Du uns vollständig über Deine für die Tätowierung relevante Krankengeschichte und Deinen Gesundheitszustand informierst.
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Am Tag der Tätowierung darfst du nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, andernfalls kann die Tätowierung nicht durchgeführt werden.
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Um eine optimale Abheilung und letztlich ein optimales Ergebnis zu erhalten, ist es unbedingt erforderlich, dass Du die Pflegehinweise einhältst, die wir Dir mitgeben.
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Trotz größter Sorgfalt sowie erprobter Techniken und Arbeitsmaterialien kann es während oder nach dem Tätowieren zu Nebenwirkungen oder Komplikationen kommen. Eine Liste möglicher Nebenwirkungen und Komplikationen findest Du in unserer ausführlichen EVE.